Campingplatz Regeln
Für den erholsamen Aufenthalt auf unserem Campingplatz ein paar Hinweise und Regeln
Zuallererst möchten wir jeden, der sich für unseren Campingplatz Wesertal entschieden hat, herzlich willkommen heißen. Wir – das sind die Inhaberin Antonina Nink sowie alle Mitarbeiter – bemühen uns, dass Dein Urlaub ein voller Erfolg wird.
Aber auch Du kannst bei diesem Vorhaben mithelfen. Deshalb einige notwendige Verhaltensregeln:
An- & Abreise
- Jeder Gast hat sich unverzüglich an der Rezeption anzumelden.
- Die reguläre Anreise ist ab 11:15 Uhr möglich. Anreisende müssen bis 18:00 Uhr ihren Platz erreicht haben.
- Die Abreise muss regulär bis spätestens 11:00 Uhr erfolgt sein.
- Bei verspäteter Abreise behalten wir uns vor eine zusätzliche Nacht in Rechnung zu stellen.
- Eine kostenpflichtige Spätabreise (Abreise bis 19:00 Uhr) ist nur mit vorheriger Absprache am Vortag und gegen eine Gebühr von 20,00 Euro möglich.
- Eine kostenpflichtige verspätete Abreise (Abreise bis 12:45 Uhr) ist nur mit vorheriger Absprache am Vortag und gegen eine Gebühr von 10,00 Euro möglich.
- Bei akuten Notfällen kannst Du uns ZUR NACHTZEIT unter 0174 419 11 11 auch außerhalb der Geschäftszeiten erreichen.
- Der Schranken - Notschalter befindet sich am Hauptgebäude in Höhe der Einfahrtssäule an der Hauswand.
- Die Schranke öffnet sich bei der Ein- und Ausfahrt nur, wenn Du die Transponder-Camping-Karte an den Sensor an der Säule hältst.
- Die Schranke ist in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und 22.00 Uhr bis 7.30 Uhr geschlossen. Wenn Du in dieser Zeit an- bzw. heimkommst, stell Dein Fahrzeug auf dem Parkplatz vor der Einfahrt bzw. Hallenbad ab.
Gäste
- Besucher von Saison-, Dauercampern und Urlaubern müssen sich an der Rezeption beim Betreten des Platzes anmelden.
- Die Besuchszeiten für Tagesbesucher sind von 7:30 bis 22:00 Uhr, danach wird der Betrag für eine Übernachtung fällig.
Hallen- und Freibadnutzung
- Mit dem Urlaubscampingausweis / Dauercampingausweis kannst Du als unser Gast das Hallenbad am Platz und das Freibad in Gieselwerder zu den Öffnungszeiten uneingeschränkt und kostenlos nutzen. Die Öffnungszeiten werden von unserer Gemeinde bestimmt.
Ruhezeiten
- 13:00 - 15:00 Uhr und von 22:00 - 07:30 Uhr
- Das Befahren des gesamten Campingplatzes mit Kraftfahrzeugen ist während der Ruhezeiten nicht gestattet.
- Während der Ruhezeiten bleiben die Schranken ausnahmslos geschlossen.
- Das Aufbauen von Zelten und Wohnwagen ist in dieser Zeit nicht gestattet.
- Allen Anreisenden wird der gebuchte Stellplatz zugewiesen.
- Das eigenmächtige Umstellen bzw. die Nutzung eines nicht gebuchten Platzes ist nicht gestattet.
- Auf allen Stellplätzen dürfen keinerlei Formen von Auslegware (luftundurchlässige Teppiche, Fußmatten/-abtreter, Zeltplanen, Camping-/Vorzeltteppiche etc.) ausgelegt werden. Bei jeder Zuwiderhandlung erheben wir eine Strafe von 150,00€.
- Achte auf die Natur. Der Umwelt zuliebe zieh bitte keine Gräben auf Deinem Stellplatz.
- Wir bitten Dich, Deinen Stellplatz, aber auch die Umgebung des Campingplatzes sauber zu halten. Bei der Abreise soll Dein Stellplatz in derselben Ordnung sein, in der Du ihn bei der Ankunft angetroffen hast.
Sicherheit
- Die Aufsichtspflicht für Kinder und Jugendliche liegt ausschließlich bei den Erziehungsberechtigten (Eltern haften für Ihre Kinder).
- Auf dem Campingareal und dessen Straßen ist jegliches, Ball – sowie Federball spielen usw. nicht erlaubt. Hierfür stehen die Spielplätze, ein Volleyballfeld und der Multifunktionsplatz zur Verfügung.
- Bitte achtet darauf, dass durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre oder anderes Zeltzubehör niemand gefährdet wird.
- Die Böschungen dürfen nicht mit dem Fahrrad befahren werden.
- Die Badestellen (Weser) sind nicht überwacht, Kinder dürfen nicht unbeaufsichtigt schwimmengehen.
- Die Steganlagen dürfen grundsätzlich nur betreten werden, wenn man dort angelegt hat.
- Minderjährige dürfen die Steganlagen nur in Begleitung von Erwachsenen betreten, wenn diese ein eigenes Boot dort liegen haben. Ausgenommen sind Jugendliche ab 16 J., die allein mit dem Boot angereist sind.
- Das Angeln ist mit Angelschein erlaubt.
Tiere
- Es sind sozialverträgliche Hunde und Haustierezugelassen. Wir behalten uns vor Ausnahmen zu machen.
- Hunde und Katzen dürfen auf dem Campingplatz nur an der Leine geführt werden.
- Hundezäune sind erlaubt und auch erwünscht.
- Haustierbesitzer sind verpflichtet die Hinterlassenschaften sofort und restlos zu beseitigen. Kotbeutel gibt es im Urlaubsstellplatzbereich an der Weser.
- Es gilt absolutes Aufenthaltsverbot für Haustiere auf den Spielplätzen und auf dem Bolzplatz!
- Das Füttern von Wildvögeln, wie Enten, Gänse oder Schwänen ist von Frühling bis Herbst nicht gestattet.
Fahrzeuge
- Auf dem gesamten Areal gilt die StVO und damit Schrittgeschwindigkeit auch für alle Art von Fahrzeugen!
- Fahrzeuge nicht mit laufendem Motor stehen lassen.
- Keine Autowäsche oder -reparaturen
- Dauercamper dürfen einmal jährlich ihren Wohnwagen waschen
Sauberkeit
- Es ist die Pflicht der Erziehungsberechtigten, die jüngeren Kinder auf die Toilette oder zum Duschen zu begleiten.
- Das Rauchen in den Sanitäranlagen, im Wintergarten und in der Rezeption ist untersagt.
- Der anfallende Müll ist zu trennen und in Müllsäcke zu verpacken. Entsprechende Container befinden sich auf dem Müllentsorgungsplatz in der Hoppelgasse.
- Wir nehmen keinen Sperrmüll an. Sollte Sperrmüll angeliefert werden, werden wir dies mit 250.- Euro als Strafe berechnen müssen.
- Abwässer dürfen nicht versickert werden, hierfür ist an der Seite des Waschhauses ein dafür vorgesehener Grau- und Abwasserschacht vorhanden.
Rechtliches
Wir sind ein Erholungsgebiet und befinden uns in einem Kurort.
- Für Unfälle, Verletzungen aller Art sowie für abhanden gekommenes oder beschädigtes Eigentum kann der Campingplatzbetreiber und die Gemeinde keine Haftung übernehmen.
- Der Platzbetreiber und die von ihm ermächtigten Personen sind berechtigt, das Hausrecht zu jeder Zeit auszuüben, d. h., sie können die Aufnahme von Personen verweigern oder Gäste vom Platz verweisen (ohne Rückzahlung bereits bezahlter Gebühren), wenn dies im Interesse der anderen Campinggäste oder der Platzverwaltung liegt oder wenn gegen die bestehende Platzordnung verstoßen wurde.
